Dann sieht man sich eben vor Gericht wieder. So auch Alex K. und sein 30jähriger Sprößling. Denn der liegt dem Vater seit drei Jahrzehnten auf der Tasche und hat bis heute keine Berufsausbildung absolviert.
Für Jan K. kein Hinderungsgrund, den Papa mit Hilfe des Jugendamtes auf Unterhalt zu verklagen.